Nutzungsvereinbarung Open Desk

Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH für nextMedia.Hamburg

vertreten durch den Geschäftsführer Egbert Rühl

Hongkongstr. 5, 20457 Hamburg,

– nachfolgend „SPACE“ genannt –

Präambel

Der SPACE von nextMedia.Hamburg als Teil der Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH soll den Austausch, das Lernen und Miteinanderarbeiten der Hamburger Medien- und Kreativwirtschaft ermöglichen und vertiefen. Der SPACE wird gefördert durch die Freie und Hansestadt Hamburg. Der SPACE wird voraussichtlich durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

Hamburg ist einer der bedeutenden Standorte für die Kreativ-, Medien- und Digitalwirtschaft in Deutschland. Um ihre Zukunftsfähigkeit vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen zu sichern, soll mit dem SPACE ein neutraler und professioneller Ort geschaffen werden, an dem offener Austausch, cross-sektoraler Wissenstransfer und innovatives Experimentieren zu komplexen Themen (u.a. technologischen Marktentwicklungen) möglich sein wird sowie sinnvolle Lösungen rund um Content, Mediatechnologien und digitale Geschäftsmodelle entwickelt werden. Der SPACE wird im August 2023 an folgender Adresse eröffnet: 7. Boden, Gebäude Block M, Am Sandtorkai 27/28, 20457 Hamburg. Ansprechpartner im SPACE ist das SPACE-Management.

Ziel ist es, eine Anlaufstelle mitten in der Stadt und räumliche Nähe sowie Sichtbarkeit für alle Akteure dieser Branche und des damit verbundenen Hamburger Innovationsökosystems zu etablieren. Dabei sollen die bereits erprobten Innovationsprogramme von nextMedia.Hamburg und aus den anderen Bereichen der Kreativ Gesellschaft integriert und durch weitere Kooperationsaktivitäten ergänzt werden.

1. Geltungsbereich

1. Gegenstand der Vereinbarung ist die zeitweise Überlassung von einem Arbeitsplatz im Open Desk Bereich des SPACE (Adresse: Am Sandtorkai 27/28, 20457 Hamburg). Die Nutzung des SPACE ist auf fünf Tage pro Monat beschränkt. Der SPACE dient als Büroarbeitsplatz und Treffpunkt für branchenübergreifenden Wissenstransfer und innovatives Experimentieren.

2. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Raumes sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des SPACE-Managements.

3. Nutzende dürfen den gebuchten Arbeitsplatz für die in der Vereinbarung angegebene Zwecke nutzen. Änderungen müssen zuvor in Textform mit dem SPACE-Management vereinbart werden. Ein Verstoß kann zu einem Hausverbot durch das SPACE-Management führen.

4. Die Kreativ Gesellschaft ist berechtigt den SPACE für Veranstaltungen zu nutzen und zu bestimmten Terminen und Zeiten den SPACE für Nutzende zu sperren oder den Zugang einzuschränken.

5. Den Nutzenden ist bekannt, dass der SPACE auch Dritten zur Verfügung steht, die gleiche oder ähnliche Nutzungszwecke verfolgen. Den Nutzenden wird kein Konkurrenzschutz gewährt.

6. Auf Wunsch und nach Verfügbarkeit können weitere Nutzungsflächen (siehe 3.) im SPACE für private Besprechungen oder Veranstaltungen gebucht werden, soweit dies in einem gesonderten Vertrag vereinbart worden ist.

2. Leistungsbeschreibung

1. Die Kreativ Gesellschaft stellt dem Nutzenden kostenlos Arbeitsplätze zur Verfügung, einschließlich der Nutzung von WLAN.

2. Die Buchung des Arbeitsplatzes über das Buchungstool ist vor der Nutzung des Arbeitsplatzes obligatorisch.

3. Der SPACE verfügt über 13 Open Desks, hier gilt, wer zuerst einen Platz belegt, hat diesen belegt. Es besteht kein Recht auf feste Sitzplätze. Die Bereiche der Partnerunternehmen dürfen von Unbefugten nicht genutzt werden. Das SPACE-Management ist berechtigt bei nicht vertragsgerechtem Verhalten, Hausverbote zu verhängen. Der Nutzungsvertrag gilt in diesem Fall als gekündigt und das Betreten des SPACE ist untersagt.

4. Die Nutzung beschränkt sich auf folgende Nutzungsfläche unter folgenden Bedingungen:

Nutzungsfläche Open Space (siehe Anhang 2, „OPEN DESKS“)

– Zugang und Nutzung des Open Space für die Dauer der offiziellen Öffnungszeit von Montag bis Freitag 9:00-17:00 Uhr.

– 5 Nutzungstage pro Monat.

– Freie Platzwahl im Open Space und im Network Space.

– Die kostenlose Bereitstellung von folgenden Getränken: Kaffee, Tee und Wasser.

– Die Nutzung des Fahrradkellers.

3. Nutzung weiterer Räumlichkeiten

Der SPACE verfügt über weitere Meeting-, Workshop- und Veranstaltungsräume. Diese können nach Absprache mit dem SPACE-Management genutzt werden. Hierfür muss eine Absprache mit dem SPACE-Management getroffen werden und gegebenenfalls eine gesonderte Nutzungsvereinbarung abgeschlossen werden.

1. Verfügbare Räumlichkeiten:

Meeting Space:

Yellow Space: 8 Personen

Peach Space: 6 Personen

Workshop Space:

Workshop Space: 16 Personen

Play Space: 10 Personen

Veranstaltungsräume:

Present Space: 70 Personen

4. Einschränkung der Nutzung

1. Den Nutzenden ist bekannt, dass es zu Überbelegung der Plätze im Open Space kommen kann und sie keinen Anspruch auf einen freien Arbeitsplatz an einem bestimmten Wochentag oder einer bestimmten Uhrzeit haben.

2. Der SPACE bietet der Kreativbranche Events an, für die ggfs. verschiedene Nutzungsflächen geschlossen werden. Die Nutzenden sind deshalb verpflichtet, in diesen Fällen den betreffenden Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

3. Die im SPACE zur Verfügung gestellten Silent Spaces sind für die vorübergehende Nutzung bestimmt. Sie stellen keinen Arbeitsplatz für die fortgesetzte Arbeit dar.

5. Haftung

1. Soweit der SPACE aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, beschränkt sich die Haftung des SPACE im Rahmen des gesetzlich Möglichen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist stets auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Folgeschäden (z.B. auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter) sind im Rahmen des gesetzlich Möglichen ausgeschlossen. Soweit sie gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können, beschränkt sie sich auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch den Vertragspartner übernimmt der SPACE keine Haftung.

2. Die Vertragspartner sind im Zusammenhang mit der SPACE-Nutzung für die Einhaltung aller wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, datenrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Im Falle eines Rechtverstoßes stellen die Nutzenden den SPACE von Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellungspflicht umfasst insbesondere auch die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten entsprechend den gesetzlichen Gebührenordnungen.

6. Beendigung der Nutzungsvereinbarung

1. Die Nutzungsvereinbarung und somit die Zugangsberechtigung zu den Räumlichkeiten des SPACE endet um 17:00 Uhr des gebuchten Werktags. Der Sonnabend gilt hierbei nicht als Werktag.

2. Bei unrechtmäßiger oder vertragswidriger Nutzung kann die Nutzungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung beendet werden.

3. Das Vertragsverhältnis endet, wenn der Tatbestand des § 264 StGB (Subventionsbetrug) erfüllt ist.

4. Das Vertragsverhältnis kann bei Verstößen gegen „Verhaltenskodex & Nutzung des SPACE“ (siehe Anhang 1) beendet werden.

7. Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist das für Hamburg sachlich zuständige Gericht.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise rechtunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem erkennbar angestrebten wirtschaftlichen Zweck so nah kommt, als dies rechtlich zulässig ist. Entsprechendes gilt, wenn bei Durchführung dieser Vereinbarung ergänzungsbedürftige Lücken offenbar werden.

3. Die Kreativ Gesellschaft ist berechtigt, Daten von Nutzenden im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Dokumentation des Nutzungsvertrags gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu speichern und zu verarbeiten. Die Kreativ Gesellschaft ist auch berechtigt, im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Förderung der Projekte im Open Desk Bereich in geeigneter Weise zu publizieren.

4. Der SPACE wird gefördert durch die Freie und Hansestadt Hamburg. Der SPACE wird voraussichtlich durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

 

Anhang 1:

Verhaltenskodex & Nutzung des SPACE

1. Die Benutzung des SPACE ist zwingend damit verbunden, dass die Räumlichkeiten von anderen Nutzenden mitbenutzt werden. Die Benutzung des SPACE erfordert daher gegenseitige Rücksichtnahme. Die Nutzenden verpflichten sich aus diesem Grund, die Regeln des SPACE Verhaltenskodex jederzeit zu achten.

2. Um eine Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten sind alle Nutzenden verpflichtet, die anderen zu respektieren und zu einer angenehmen Arbeitsatmosphäre beizutragen. Laute Musik oder laute Konversation, die andere bei ihrer Arbeit stören können, sind zu vermeiden.

3. Alle Nutzenden möchten einen sauberen Platz haben, entsprechend sind alle Nutzenden dazu aufgerufen gebrauchtes Geschirr, Utensilien und Müll am Ende an den dafür vorgesehen Platz zu stellen, die zur Verfügung gestellten Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln und auch die Küche sauber zu halten.

4. Die Küche und das Equipment kann verwendet werden, sofern im Anschuss alles sauber hinterlassen wird. Aus Rücksichtnahme ist das Zubereiten von ganzen Mahlzeiten und das Aufwärmen von stark riechendem Essen (z.B. Döner, Fischgerichte etc.) nicht gestattet.

5. Alle Nutzenden verpflichten sich dem SPACE-Management etwaige Beschädigungen oder das Nichtfunktionieren von Einrichtung und Gerät unverzüglich mitzuteilen. Die Nutzenden haften für selbst verursachte Schäden. Bei Nichtmeldung gilt die Vermutung, dass Schäden selbst verursacht worden sind.

6. Alle Nutzenden verpflichten sich, wenn sie als Letzte den SPACE verlassen, alle Türen und Fenster zu schließen sowie die Lichter auszuschalten.

7. Die Nutzenden haben den jeweils gewählten Arbeitsplatz aufgeräumt zu hinterlassen und persönliche Gegenstände täglich mitzunehmen. Für private Gegenstände können die Schließfächer temporär benutzt werden.

8. Die Nutzenden sind dafür verantwortlich, im SPACE auf persönliche Gegenstände – seien es eigene, seien es fremde die die nutzenden in Beitz haben – zu achten. Die Nutzenden sind verpflichtet, persönliche Gegenstände unverzüglich von den Gemeinschaftsflächen zu entfernen, wenn die Räumlichkeiten gerade nicht genutzt werden.

9. Den Nutzenden ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Kreativ Gesellschaft nicht erlaubt, Modifikationen oder Veränderungen in den Räumlichkeiten vorzunehmen. Die gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände, Kabel oder technische Geräte.

10. Es ist den Nutzenden untersagt, illegale, rechtswidrige, rassistische oder gewalttätige Handlungen vorzunehmen.

11. Im Falle einer Auseinandersetzung unter einzelnen Nutzenden übernimmt die Kreativ Gesellschaft keine Verantwortung für die Handlungen anderer. Es besteht keine Verpflichtung der Kreativ Gesellschaft sich in diesen Fällen einzumischen oder zu schlichten.

Verhaltensregeln im Internet

1. Die Nutzenden allein sind verantwortlich für alle Handlung und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung und verpflichten sich, alle anwendbaren Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere die deutschen du europäischen Urheberrechtsbestimmungen zu achten. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt.

2. Die Nutzenden versichern, den SPACE nicht für ungesetzliche oder unrechtmäßige Zwecke zu nutzen. Strikt untersagt sind beispielsweise Angriffs auf das SPACE-eigene System (Hacking o.Ä.), die Verbreitung von Schadsoftware, eine Nutzung für Gewinnspiele (insbesondere Schneeballsysteme), unerwünschte Werbung, Spam-Mails, Verbreiten sittenwidriger, rassistischer, gewaltverherrlichender, pornographischer oder ähnlicher Inhalte. Ebenso wenig dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte unrechtmäßig genutzt werden.

Anhang 2:

Aufsicht SPACE